die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über unsere jeweils im
Prüfungskalender angegebenen Sonderleiter!
Auch die Zahlung der Prüfungsgebühr wird mit dem Sonderleiter abgerechnet.
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| » Anmeldung Prüfung (FdW, BHP, DP u. Workingtest) |
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PDF |
| » Anmeldung Zuchtzulassung / Formwert
/ Phänotypbest. |
Word |
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Die Zahlung der Meldegebühr hat mit der Anmeldung zu erfolgen, auch wenn
(gleichgültig aus welchem Grund) die Teilnahme des Hundes an der Prüfung
unterbleibt.
Am Tag der Prüfung bringen Sie bitte die Original-Ahnentafel, sowie den
Impfpass mit und - falls vorhanden - das Leistungsheft.
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Prüfung) gebracht werden, müssen
nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut
geimpft worden sein. ( Impfausweis/ EU-Heimtierpass mitbringen).
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig.
Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies
durch Eintragung der Gütigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im
Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der
Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut
erfolgt, so entfällt die so genannte 3 Wochen-Frist.
Für den Hund muss nachweislich eine gültige Haftpflichtversicherung
abgeschlossen worden sein.
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