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FAQ Center
Hier finden Sie eine Auswahl der häufigsten Fragen und
Antworten. Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen
finden, stehen Ihnen unsere Geschäftsstellenmitarbeiterinnen
gerne zur Verfügung.
Durch Anklicken der jeweiligen Frage öffnet sich das
Antwortfenster.
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Verein |
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Wie werde ich Mitglied im GRC?
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Unter » Verein » Mitglied werden
finden Sie den Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft im GRC
sowie weitere Informationen und Mitgliedsbeiträge. |
Wie lange dauert es, bis meine Mitgliedschaft gültig ist?
Da vor Beginn der Mitgliedschaft alle Aufnahmeanträge in unserer alle zwei Monate erscheinenden Clubzeitung veröffentlicht werden müssen und die Mitgliedschaft erst nach einer 4-wöchigen Einspruchsfrist beginnt, sollten Sie einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten (je nach Erscheinungsdatum der nächsten Clubzeitung auch mehr) bis zum Beginn Ihrer Mitgliedschaft einplanen!
Also denken Sie bitte daran, Ihren Aufnahmeantrag rechtzeitig zu stellen, wenn Sie in nächster Zeit die Teilnahme an einer Prüfung oder einem unserer
Seminare planen.
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Wohin muss ich einen Antrag an Vorstand, Vereinsrat oder Mitgliederversammlung senden?
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Anträge sind grundsätzlich in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle zu senden. Diese leitet Anträge dann ordnungsgemäß an den Vorstand, Vereinsrat oder an die zuständigen Ausschüsse weiter.
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Zuchtwesen |
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Wie bekomme ich die Zuchtzulassung für meinen Rüden/ meine Hündin?
Als Zuchttiere finden nur reinrassige Golden Retriever mit GRC-Ahnentafel
oder GRC-Übernahme-Bescheinigung Verwendung.
Für alle zuchtrelevanten Feststellungen und Befunde müssen
die vorgeführten Golden Retriever durch einen Micro-Chip identifiziert
werden.
Das Mindestalter für die Zuchtzulassung liegt bei Rüden bei
mind. 13 Monaten und bei Hündinnen bei mind. 20 Monaten.
Für die Zuchtzulassung sind folgende Befunde bzw. Prüfungen
notwendig.
- gültige Augenuntersuchung, die die Freiheit von fortschreitendem Netzhautschwund (PRA)
und erblichem Katarakt (HC post. pol) bescheinigt
- Auswertung des HD- und ED-Rötngens mit im Zuchtbereich
zugelassenen Werten (HD A1 - C2, ED 0 bis Grad 1)
- Nachweis einer bestandenen GRC-Prüfung zur Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)
oder alternativ die Jugendprüfung für
Retriever (JP/R) oder Bringleistungsprüfung für Retriever (BLP/R)
- Formwertbeurteilung mit der Mindest-Formwertnote "sehr gut"
- zwei Ausstellungsergebnisse von VDH bzw. der FCI anerkannten/
termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen mit der Mindest-Beurteilung "sehr gut", erteilt durch mind. zwei verschiedene
Zuchtrichter
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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um als Züchter eingetragen zu werden?
Welche Voraussetzungen muss ein ausländischer Deckrüde erfüllen?
Um für den Zuchteinsatz im GRC freigestellt zu werden, muss ein ausländischer Rüde mit FCI anerkannten Papieren folgende Voraussetzungen erfüllen:
- gültige Augenuntersuchung, die die Freiheit von fortschreitendem Netzhautschwund (PRA)
und erblichem Katarakt (HC post. pol) bescheinigt
- im Zuchtbereich zugelassene HD/ED-Auswertung oder
BVA-Auswertung - max. 18 total (9:9)
- drei Ausstellungsergebnisse auf nationalen oder internationalen FCI- oder VDH- Rassehundeausstellungen
- alternativ zu den drei Ausstellungsergebnissen gelten
Bescheinigungen über drei bestandene jagdliche Prüfungen oder
vier Apportierprüfungen mit Schuss
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Wo kann ich meinen Golden Retriever röntgen lassen?
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Das Röntgen von Hüften und Ellenbogen wird durch einen versierten Tierarzt durchgeführt.
Weitere Informationen sowie die Formulare für die Auswertung erhalten Sie direkt von Ihrem Züchter oder in unserer Geschäftsstelle bei Frau
Helga Rüter. |
Bei welchen Ärzten kann eine Augenuntersuchung durchgeführt werden?
Die jeweils aktuelle Liste der vom GRC anerkannten Augenärzte finden Sie auf der Homepage des DOK (Dortmunder Kreis).
Der DOK ist die Gesellschaft für Diagnostik genetischbedingter Augenerkrankungen bei Tieren e.V.
Unter
Zucht » Augenärzte finden Sie weitere Hinweise hierzu sowie den Link zur Liste der vom GRC anerkannten Augenärzte.
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Ausstellungswesen |
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Welche Voraussetzungen muss mein Hund erfüllen, um an einer Spezial-Rassehunde-Ausstellung teilnehmen zu können?
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Teilnahmebrechtigt sind nur Hunde mit einer vom VDH oder der FCI anerkannten Ahnentafel.
In Deutschland dürfen nur der Golden Retriever Club (GRC) und der Deutsche Retriever Club (DRC) diese Ahnentafeln ausstellen. |
Ab welchem Alter darf ich meinen Hund ausstellen?
Ab einem Alter von mindestens 6 Monaten darf ein Golden ausgestellt werden. Entscheidend ist, dass der Hund mindestens 1 Tag vor dem Ausstellungstag seinen 6. Lebensmonat vollendet hat.
Auf einer Ausstellung gibt es verschiedene Klassen, die wie folgt aufgeteilt sind:
- Veteranenklasse (ab 8 Jahren)
- Jüngstenklasse (6 - 9 Monate)
- Jugendklasse (9 - 18 Monate)
- Zwischenklasse (15 - 24 Monate)
- Championklasse (ab 15 Monate / Zertifikat erforderlich)
- Gebrauchshundeklasse (ab 15 Monate / Zertifikat erforderlich)
- Offene Klasse (ab 15 Monate)
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Wie melde ich meinen Hund zu einer Ausstellung an?
In den Clubnachrichten sowie auf der Webseite des GRC werden alle Spezial-Rassehunde-Ausstellung des GRC und DRC sowie Nationale und Internationale Rassehunde-Ausstellungen
des VDH veröffentlicht.
Die Meldung zu einer GRC Spezial-Rassehunde-Ausstellung kann als Online-Meldung oder schriftlich per Post oder per Fax
an unsere Meldestelle erfolgen.
Unter » Ausstellung » Meldeformulare
finden Sie die jeweils aktuellen Meldeformulare für die
GRC-Ausstellungen.
Im
Ausstellungskalender sind alle
Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des GRC und des DRC sowie
Nationale und Internationale Ausstellungen des VDH inkl.
Informationen zu Meldeformularen etc. aufgeführt. |
Welche Voraussetzungen müssen für die Meldung in der Champion-/Gebrauchshundeklasse erfüllt sein?
Die Meldung in der Championklasse ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses ein erforderlicher Titel – Internationaler Schönheitschampion der FCI, Deutscher Champion (Club oder VDH) oder anderer Championtitel eines von der FCI anerkannten Landesverbandes (z. B. Niederländischer Champion)
vorliegt. Die Titel „Bundessieger“ und „VDH-Europasieger“ berechtigen nur in Verbindung mit einer auf einer anderen Rassehunde-Ausstellung erworbenen Anwartschaft für einen Championtitel
zum Start in der Championklasse.
Fehlt der entsprechende Nachweis bei der Meldung, wird der Hund automatisch in die Offene Klasse versetzt. Ein Nachreichen der Nachweise am Tage der Ausstellung berechtigt nicht zum
Start in der Championklasse.
Die Meldung in der Gebrauchshundeklasse ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-/ Ausbildungs-Kennzeichen durch das einheitliche FCI-Gebrauchshund-Zertifikat bestätigt wurde. Dieser Nachweis ist der Meldung beizufügen. Fehlt der entsprechende Nachweis bei der Meldung, wird der Hund automatisch in die Offene Klasse versetzt. Ein Nachreichen der Nachweise am Tage der Ausstellung berechtigt nicht
zum Start in der Gebrauchshundeklasse.
Siehe hierzu auch
»
VDH-Ausstellungsordnung §13 |
Welche Vorbereitungen muss ich für eine Ausstellung treffen?
Für die Teilnahme an einer Ausstellung sollte man gut vorbereitet sein.
Der Hund ist selbstverständlich sauber, gekämmt und frei von Ungeziefer, d. h., ein Golden sollte vor einer Ausstellung auf jeden Fall gebadet und getrimmt sein, denn es ist für keinen Richter sehr angenehm, den ganzen Tag dreckige oder stinkende Hunde anzufassen.
Das Trimmen des Golden sollte sich jeder Anfänger von erfahrenen Personen, z. B. dem Züchter seines Hundes, oder bei einem Ring- und Trimmseminar zeigen lassen.
Die zu trimmenden Bereiche beim Golden beziehen sich auf den Hals/- Brustbereich, auf die Ohren, die Füße und die Rute.
Der GRC veranstaltet auch immer wieder Ring- und Trimmseminare,
bei denen Sie sich von erfahrenen Ausstellern zeigen lassen
können, wie Sie ihren Hund zu seinem Vorteil trimmen und auf der
Ausstellung präsentieren.
Jeder Aussteller sollte sich vor seiner ersten Ausstellung die jeweiligen Ausstellungsordnungen durchlesen!
»
GRC-Ausstellungsordnung
»
VDH-Ausstellungsordnung |
Was muss ich bei einer Ausstellung dabei haben?
Für die Präsentation sollte man sich eine dünne Ausstellungsleine besorgen, die auf Hundeausstellungen oder in speziellen Hundeshops erhältlich sind. Im Ring trägt der Hund nur diese Leine und kein Halsband oder ähnliches.
Als Kleidung wählt man eine bequeme, aber nicht zu legere Kleidung, die einen Kontrast zu dem Hund bildet (heller Hund= dunkle Kleidung) und nicht allzu auffallend wirkt. Schließlich soll ja der Hund an diesem Tag im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig ist eine Höflichkeit dem Richter gegenüber, entsprechend gekleidet zu sein und nicht gerade im Jogginganzug oder in zerfetzten Jeans zu erscheinen.
Für die Anbringung der Startnummer gibt es spezielle Anstecknadeln oder Armbinden, mit denen die Startnummer deutlich sichtbar befestigt wird. Für die erste Ausstellung reicht zur Not auch eine Sicherheitsnadel, mit der man die Startnummer befestigen kann.
Ausstellungstage können lang sein, daher sollte man für sich und seinen Hund ein bisschen Proviant einpacken, dazu noch eine Decke und einen Wassernapf für den Hund und für sich selbst z. B. eine Sitzmöglichkeit oder ähnliches. Für die im Sommer stattfindenden Ausstellungen ist ein entsprechender Sonnenschutz empfehlenswert, z. B. ein Sonnenschirm oder ein Faltpavillon.
Denken Sie immer daran, den Impfausweis und eine Kopie der
Ahnentafel Ihres Hundes mitzuführen, da die Hunde auf den
Ausstellungen am Einlass i. d. R. kontrolliert werden! |
Der Ablauf eines Ausstellungstages - Was muss ich wissen?
Der Aussteller und sein Hund, der sich möglichst vorher noch einmal in Ruhe gelöst hat, sollten zu der angegebenen Zeit am Einlass erscheinen und den Impfpass bereit halten. Manchmal muss man auch
eine Kopie der Ahnentafel vorzeigen – sie ist auf jeden Fall mitzunehmen!
Am Einlass erhält der Aussteller nach der Chip-Kontrolle dann seine Unterlagen, in denen sich ein Programmheft
und die Startnummer(n) befinden.
Der Aussteller sollte im Programmheft kontrollieren, ob sein Hund in der richtigen Klasse eingeteilt wurde und sich dann am richtigen Ring (Rüden oder Hündinnen) einen Platz für sich und seinen Hund suchen.
Anhand der Reihenfolge (numerisch nach Startnummern) kann der Aussteller in etwa abschätzen, wann er dran sein wird. Die Reihenfolge der Klassen ist festgelegt: Veteranenklasse, Ehrenklasse, Jüngstenklasse, Jugendklasse, Zwischenklasse, Championklasse, Gebrauchshundeklasse, Offene Klasse.
I. d. R. werden auf einer GRC-Ausstellung die Rüden und Hündinnen auf Grund der Meldezahlen gleichzeitig in zwei Ringen gerichtet. Jeder Aussteller ist für sich verantwortlich, pünktlich beim Aufruf seiner Klasse im Ring zu erscheinen und sich anhand der Startnummernfolge entsprechend einzureihen.
Der Richter wird nun erst einmal alle Hunde zusammen kurz im Stand anschauen und dann ein bis zwei Runden laufen lassen, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen.
Danach wird jeder Hund zur Einzelbewertung gebeten und vom Richter im Stand begutachtet. Eine höfliche Begrüßung ist erwünscht, und ggf. auf Nachfrage nach dem Alter des Hundes auch
darüber Auskunft zu geben. Da die meisten Richter aus dem Ausland kommen, sollten Englisch-Grundkenntnisse vorhanden sein.
Der Richter tastet den Hund ab, kontrolliert die Zähne und bei Rüden auch die Hoden. Nach der Begutachtung bittet der Richter darum, mit dem Hund das sogenannte Dreieck zu laufen. Unter Umständen bittet der Richter anschließend darum, noch mal mit dem Hund auf und ab zu laufen, d. h. gerade mit dem Hund vom Richter weg, am Ende eine Kehrtwendung und wieder gerade auf den Richter zu.
Danach wird der Hund wieder parallel vor dem Richtertisch aufgestellt, sodass der Richter ihn gut von der Seite betrachten kann. Der Richter wird nun seinen Bericht verfassen und die Formwertnote erteilen. Während dieser Zeit sollte der Hund aufmerksam und ruhig stehen bleiben.
Nach der Einzelbewertung reiht sich der Aussteller entweder wieder hinten in die Gruppe ein oder darf bei größeren Klassen auf Anweisung des Ringstewards den Ring vorerst verlassen, hat sich aber bereit zu halten, sofern er wieder in den Ring gerufen wird.
Die jeweilige Aufteilung einer Klasse wird i. d. R. aber immer im Vorfeld durch den Ringsteward bekannt gegeben.
Nachdem alle Hunde vom Richter bewertet wurden, werden die mit „V“ („Excellent“) bewerteten Hunde wieder in den Ring gerufen, woraufhin der Richter dann die Platzierung vornehmen wird. Vergeben werden 1., 2., 3. und 4. Platz. Weitere Platzierungen sind unzulässig.
Die 1.- u. 2. Platzierten der jeweiligen Klassen erhalten eine Anwartschaft bzw. Reserve-Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Champion Club“ und „Deutscher Champion VDH“.
Nach dem Richten aller Klassen werden die jeweils mit „V1“ (und Anwartschaft) bewerteten Hunde noch einmal zusammen in den Ring gebeten. Dann wählt der Richter den besten Rüden bzw. die beste Hündin aus.
Aus dem besten Rüden und der besten Hündin wird dann „BOB“ (Best of Breed) ermittelt, der Unterlegene wird „BOS“ (Best of sex).
Die Ausgabe der Bewertungsunterlagen erfolgt ab 15.00 Uhr. |
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Prüfungswesen |
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Wo bekomme ich ein Leistungsheft?
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Bitte setzen Sie sich mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschuss
Andreas Düster (pruefung@grc.de)
in Verbindung. |
Warum ist die Prüfung meines Hundes nicht in der GRC-Datenbank eingetragen?
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GESCHÄFTSSTELLEN
 Brigitte Kuboth
Lindenweg 52
42781 Haan
Tel.: 0 21 04 - 8 08 94 72
Fax: 0 21 04 - 8 08 94 73
E-Mail : buero-kuboth@grc.de
Sprechzeiten:
Mo u. Do 10.00 - 12.00 Uhr
Di u. Mi 16.00 - 18.00 Uhr |

Ellen Zaremba
Birnenstrasse 5
06420 Könnern
Tel.: 03 46 92 - 38 83 41
Fax: 03 46 92 - 21 573
E-Mail : buero-zaremba@grc.de
Sprechzeiten:
Mo 16.00 - 18.00 Uhr
Di, Mi u. Fr 09.00 - 11.00 Uhr |
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WELPENVERMITTLUNG

Helga Rüter
Franz-Poppe-Str. 2
26655 Westerstede
Tel.: 0 44 88 - 98 38 68
Fax: 0 44 88 - 76 43 824
E-Mail: buero-rueter@grc.de
Sprechzeiten:
Di u. Do 11.00 - 13.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr |
Kompetenz seit 1989!
Der GRC ist
Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH)
und der Fédération Cynologique Internationale (FCI).
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