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» Verein / Vorstand |
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Der Vorstand ist neben den ihm in der Satzung
besonders zugewiesenen Aufgaben für alle Angelegenheiten des Vereins
zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Vereinsorganen oder
Ausschüssen zugewiesen worden sind. Er ist an die Weisungen der
Mitgliederversammlung gebunden. |
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Elke Nörenberg
Dorfstr. 8
25585 Tackesdorf
Tel.: 04872 - 95 97 40
Fax: 04872 - 95 97 41
mail: 1.vorsitzende@grc.de |
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Andrea
Weichert
Königsbergerstr. 42
21423 Winsen/Luhe
Tel.: 04171 - 731 36 (ab 17.00 Uhr)
Fax:
mail: 2.Vorsitzende@grc.de |
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Andrea Gompf
Tannenweg 7
35510 Butzbach
Tel.: 06033 - 92 40 29
Fax: 06033 - 92 46 73
mail: kasse@grc.de |
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Manuela Menzel
Warnenweg 19
14052 Berlin
Tel.: 030 - 30 10 22 06
Fax: 030 - 30 12 30 17
mail: hzw@grc.de |
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Monika Hagen Neuer Wall 75
20354 Hamburg
Tel.: 040 - 36 14 19 0
Fax: 040 – 36 14 19 13
e-Mail: RAV@grc.de |
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» 1. Vorsitzende |
Der
1. Vorsitzende hat insbesondere die
Aufgabe der Vereinsführung.
Er beruft die Mitgliederversammlungen, die Sitzungen des Vereinsrates
und die Vorstandssitzungen ein. Er setzt deren Tagesordnungen fest und
nimmt die ihm sonst durch diese Satzung zugewiesenen Aufgaben wahr. Im
Innenverhältnis ist der 1. Vorsitzende an Weisungen der
Mitgliederversammlung, des Vereinsrates, der Züchterversammlung und des
Vorstandes gebunden.
Der 1. Vorsitzende ist zu einem Höchstmaß an kollegialer Zusammenarbeit
mit dem Amtsträgern verpflichtet: bei Streitfällen zwischen Amtsträgern
oder eines Amtsträgers mit einem Mitglied ist er verpflichtet,
moderierend und ausgleichend einzugreifen; er entscheidet, wenn
einvernehmliche Lösungen nicht herzustellen sind. |
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» stellvertretende Vorsitzende |
Der
stellvertretende Vorsitzende hat
insbesondere die Aufgabe, den 1. Vorsitzenden in seiner
Führungs-aufgabe zu unterstützen. Er vertritt ihn bei Verhinderung.
Ferner ist der stellvertretende Vorsitzende für die Chronik des Vereines
verantwortlich. Außerdem führt er eine Liste der Beschlüsse, die
außerhalb der Satzung und Ordnungen permanent das Vereinsleben regeln.
Der Vorstand kann ihm weitere Aufgaben innerhalb des Vorstandes
übertragen. |
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» Kassenwartin |
Der
Kassenwart ist insbesondere für das
Rechnungswesen des Vereins zuständig.
Falls erforderlich wird dafür vom Vorstand Unterstützung geschaffen.
Er erstellt vor jeder ordentlichen Mitgliederversammlung nach Abstimmung
mit dem Vorstand einen
Kassenbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr. Zusammen mit den
anderen Vorstandsmitgliedern stellt
er einen Entwurf für einen Haushaltsrahmenplan des laufenden
Geschäftsjahres auf, der in der
Mitgliederversammlung von dieser festzusetzen ist.
Der Kassenbericht und der Entwurf des Haushaltsrahmenplanes sind
zusammen mit der Einladung zur
Mitgliederversammlung zu veröffentlichen. Bei Ausgaben über 5000 Euro
und/oder wenn durch die Ausgabe
schon geringerer Beträge die wirtschaftliche Existenz des Vereins
gefährdet ist, hat der Kassenwart ein
Vetorecht mit aufschiebender Wirkung, die Entscheidung über die
Angelegenheit trifft in einem solchen Fall der Vereinsrat. |
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» Hauptzuchtwartin |
Der
Hauptzuchtwart hat insbesondere die
Aufgabe, die Arbeit der Zuchtwarte zu koordinieren, die Züchter bei der
Zucht zu beraten und die Einhaltung der Zuchtbestimmungen zu überwachen.
Er kontrolliert das Zuchtbuch des Vereines, leitet das Zuchtbuchamt und
ist für die Welpenvermittlung
zuständig. Falls erforderlich, wird dazu vom Vorstand Unterstützung
geschaffen.
Der Hauptzuchtwart beruft jährlich mindestens eine Züchterversammlung
ein und leitet sie. Im
Ver-hinderungsfall oder bei vorübergehender Abwesenheit wird der
Hauptzuchtwart bei der Erledigung der
Geschäftsvorgänge durch ein Mitglied des Zuchtausschusses vertreten, die
Vertretung erfolgt jedoch nicht im Vorstand und im Vereinsrat. |
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» Vorsitzende des Rechtsausschuss |
Der
Vorsitzende des Rechtsausschusses hat
im Vorstand insbesondere die Aufgabe, die Arbeit des
Vorstandes in vereinsrechtlicher Hinsicht zu unterstützen.
Bei Beschlüssen des Vorstandes, die seiner bzw. der Auffassung des
Rechtsausschusses nicht dem
Vereins-recht entsprechen, gibt er binnen zwei Wochen nach
Beschlussfassung eine schriftliche
Stellungnahme dem Vorstand gegenüber ab. Der Vorstand muss sich in einem
solchen Fall erneut mit der
Angelegenheit unter Berücksichtigung der vorgetragenen rechtlichen
Bedenken befassen.
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GRC - Geschäftsstelle
Siemensstr. 19 A
61267 Neu-Anspach
Tel.: 06081 - 446 05 06
Fax: 06081 - 446 05 05
mail:
grc-geschaeftsstelle@grc.de |
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» Welpenvermittlung
Franz-Poppe-Str. 2
26655 Westerstede
Tel.: 04488 - 98 38 68
Fax: 04488 - 76 43 824
mail: buero-rueter@grc.de |
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» Kompetenz seit
1989!
Mitglied im
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH)
und Federation Cynologique Internationale (FCI) |
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