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die Vorstandsmitglieder des GRC:

Der Vorstand ist neben den ihm in der Satzung besonders zugewiesenen Aufgaben für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Vereinsorganen oder Ausschüssen zugewiesen worden sind. Er ist an die Weisungen der Mitgliederversammlung gebunden.

» 1. Vorsitzende

Elke Nörenberg

Dorfstr. 8
25585 Tackesdorf
Tel.: 04872 - 95 97 40
Fax: 04872 - 95 97 41
mail: 1.vorsitzende@grc.de

» stellvertretende Vorsitzende

Andrea Weichert

Königsbergerstr. 42
21423 Winsen/Luhe
Tel.: 04171 - 731 36 (ab 17.00 Uhr)
Fax:
mail: 2.Vorsitzende@grc.de

» Kassenwartin

 

Andrea Gompf

Tannenweg 7
35510 Butzbach
Tel.: 06033 - 92 40 29
Fax: 06033 - 92 46 73
mail: kasse@grc.de

» Hauptzuchtwartin

Manuela Menzel

Warnenweg 19
14052 Berlin
Tel.: 030 - 30 10 22 06
Fax: 030 - 30 12 30 17
mail: hzw@grc.de

» Vorsitzende des Rechtsausschuss

 

Monika Hagen

Neuer Wall 75
20354 Hamburg
Tel.: 040 - 36 14 19 0
Fax: 040 – 36 14 19 13
e-Mail: RAV@grc.de


die Aufgaben im einzelnen:

» 1. Vorsitzende

Der 1. Vorsitzende hat insbesondere die Aufgabe der Vereinsführung.
Er beruft die Mitgliederversammlungen, die Sitzungen des Vereinsrates und die Vorstandssitzungen ein. Er setzt deren Tagesordnungen fest und nimmt die ihm sonst durch diese Satzung zugewiesenen Aufgaben wahr. Im Innenverhältnis ist der 1. Vorsitzende an Weisungen der Mitgliederversammlung, des Vereinsrates, der Züchterversammlung und des Vorstandes gebunden.
Der 1. Vorsitzende ist zu einem Höchstmaß an kollegialer Zusammenarbeit mit dem Amtsträgern verpflichtet: bei Streitfällen zwischen Amtsträgern oder eines Amtsträgers mit einem Mitglied ist er verpflichtet, moderierend und ausgleichend einzugreifen; er entscheidet, wenn einvernehmliche Lösungen nicht herzustellen sind.

 
» stellvertretende Vorsitzende

Der stellvertretende Vorsitzende hat insbesondere die Aufgabe, den 1. Vorsitzenden in seiner Führungs-aufgabe zu unterstützen. Er vertritt ihn bei Verhinderung.
Ferner ist der stellvertretende Vorsitzende für die Chronik des Vereines verantwortlich. Außerdem führt er eine Liste der Beschlüsse, die außerhalb der Satzung und Ordnungen permanent das Vereinsleben regeln. Der Vorstand kann ihm weitere Aufgaben innerhalb des Vorstandes übertragen.

 
» Kassenwartin

Der Kassenwart ist insbesondere für das Rechnungswesen des Vereins zuständig. Falls erforderlich wird dafür vom Vorstand Unterstützung geschaffen.
Er erstellt vor jeder ordentlichen Mitgliederversammlung nach Abstimmung mit dem Vorstand einen Kassenbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr. Zusammen mit den anderen Vorstandsmitgliedern stellt er einen Entwurf für einen Haushaltsrahmenplan des laufenden Geschäftsjahres auf, der in der Mitgliederversammlung von dieser festzusetzen ist.
Der Kassenbericht und der Entwurf des Haushaltsrahmenplanes sind zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu veröffentlichen. Bei Ausgaben über 5000 Euro und/oder wenn durch die Ausgabe schon geringerer Beträge die wirtschaftliche Existenz des Vereins gefährdet ist, hat der Kassenwart ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung, die Entscheidung über die Angelegenheit trifft in einem solchen Fall der Vereinsrat.

 
» Hauptzuchtwartin

Der Hauptzuchtwart hat insbesondere die Aufgabe, die Arbeit der Zuchtwarte zu koordinieren, die Züchter bei der Zucht zu beraten und die Einhaltung der Zuchtbestimmungen zu überwachen. Er kontrolliert das Zuchtbuch des Vereines, leitet das Zuchtbuchamt und ist für die Welpenvermittlung zuständig. Falls erforderlich, wird dazu vom Vorstand Unterstützung geschaffen.
Der Hauptzuchtwart beruft jährlich mindestens eine Züchterversammlung ein und leitet sie. Im Ver-hinderungsfall oder bei vorübergehender Abwesenheit wird der Hauptzuchtwart bei der Erledigung der
Geschäftsvorgänge durch ein Mitglied des Zuchtausschusses vertreten, die Vertretung erfolgt jedoch nicht im Vorstand und im Vereinsrat.

 
» Vorsitzende des Rechtsausschuss

 

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat im Vorstand insbesondere die Aufgabe, die Arbeit des Vorstandes in vereinsrechtlicher Hinsicht zu unterstützen.
Bei Beschlüssen des Vorstandes, die seiner bzw. der Auffassung des Rechtsausschusses nicht dem Vereins-recht entsprechen, gibt er binnen zwei Wochen nach Beschlussfassung eine schriftliche Stellungnahme dem Vorstand gegenüber ab. Der Vorstand muss sich in einem solchen Fall erneut mit der Angelegenheit unter Berücksichtigung der vorgetragenen rechtlichen Bedenken befassen.


 

 
» GRC - Geschäftsstelle
  Siemensstr. 19 A
  61267 Neu-Anspach
  Tel.: 06081 - 446 05 06
  Fax: 06081 - 446 05 05
  mail: grc-geschaeftsstelle@grc.de
  » Welpenvermittlung
  Franz-Poppe-Str. 2
  26655 Westerstede
  Tel.: 04488 - 98 38 68
  Fax: 04488 - 76 43 824
  mail: buero-rueter@grc.de
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